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 Datenschutz

Die Datenschutzverordung tritt im Mai 2018 in Kraft und bringt einen Paradigmenwechsel!


Es geht um die Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO. Die darin enthaltenen Strafen bzw. Bußgelder sind erheblich. Jeder muss bis zum 25.Mai 2018 aktiv werden.

Wir bieten unseren Kunden ein überschaubares Vorgehen an: dieses besteht aus folgenden 3 Komponenten:

Datenschutz-Audit

Wir führen in Ihrem Hause ein Datenschutz-Audit durch. Dabei beleuchte wir von dem Verbleib der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, über den Umgang mit Paßwörtern, über das Backup, wie es mit dem Serverraum ausschaut, ob Ihre Mitarbeiter mailen dürfen, Heimarbeitsplätze, Ihre Internetseite bis hin zur Videoüberwachung alles, was in diesem Zusammenhang wichtig ist und aufgeschrieben werden muß.

Am Ende dieses Audits steht eine ausführliche Darstellung. In Ihrer Firma wird nichts verändert oder auf den Kopf gestellt - nur aufgenommen und im Ergebnis wird ein Bericht angefertigt
und Sie haben dann Schwarz auf Weiß, wie der Sachstand Datenschutz bei Ihnen konkret ausschaut.

Das Datenschutz-Audit hat das Ziel

  • Ihre Firma eine bessere Sicht auf Ihr Risiko im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu verschaffen und
  • damit Ihr Unternehmen zu stärken (nicht zu schwächen).

Optional: Verarbeitungslisten, Datenschutz-Handbuch

Die dann fälligen Erarbeitungen der für die Aufsichtsbehörde wichtigen Dokumente und Handlungsanweisungen / Verarbeitungslisten bis hin zum Datenschutz-Handbuch können von uns optional erarbeitet werden.
Sie sind in Ihrer Entscheidung frei und können die Komponente 2 auch von Ihren Mitarbeitern oder von einem anderen Dienstleister erstellen lassen.

Optional: Externer Datenschutzbeauftragter

Die Komponente 3 ist ebenfalls optional: Wir sind ausgebildete und zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte und da dieser ausdrücklich in der neuen DSGVO erlaubt ist, können Sie uns bestellen.
Auch hier können Sie aber auch selbstverständlich einen Mitarbeiter ausbilden oder einen anderen Dienstleister beauftragen. Chefs der IT-Abteilung bzw. Administratoren dürfen nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sein.